Kooperationspartner Stadt Kassel · § 16a SGB II

Psychosoziale Beratung in Kassel: Begleitung & Stabilisierung (§ 16a SGB II)

Menschen, die Bürgergeld beziehen und aufgrund komplexer Lebenslagen Schwierigkeiten bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung haben, finden bei PPZ Kassel qualifizierte Hilfe. Als offizieller Kooperationspartner der Stadt Kassel begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu neuer Selbstständigkeit, Stabilität und Lebensperspektive.

Erstgespräch in Kassel anfragen 📞 01523 7969560

🏛️ Partner der Stadt Kassel

Anerkannte psychosoziale Beratung nach § 16a SGB II zur Unterstützung bei der Überwindung von Eingliederungshemmnissen.

🌱 Ressourcenorientiert

Wir setzen an Ihren vorhandenen Stärken an. Statt Defizite zu betonen, erarbeiten wir alltagstaugliche Lösungswege.

🗣️ Mehrsprachiges Team

Beratung auf Deutsch, Rumänisch, Türkisch und Englisch – damit auch bei Sprachbarrieren verständnisvoll geholfen werden kann.

Schwerpunkte unserer psychosozialen Beratung in Kassel

  • Stabilisierung der persönlichen und familiären Lebenssituation
  • Klärung psychosozialer Belastungsfaktoren und Erarbeitung von Bewältigungsstrategien
  • Unterstützung bei der Organisation des Alltags und Behördenkontakten
  • Förderung der beruflichen Motivation und Vorbereitung auf weiterführende Maßnahmen
  • Netzwerkarbeit und Vermittlung an spezialisierte Fachdienste bei Bedarf

Brauchen Sie Unterstützung in Kassel?

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unserem Team in der Fiedlerstraße auf.

FAQ – Häufige Fragen

Wissenswertes zur Beratung nach § 16a SGB II in Kassel

Entstehen mir Kosten für die Beratung?

Für Anspruchsberechtigte im Rahmen von § 16a SGB II ist die psychosoziale Beratung in der Regel kostenfrei, da sie durch die entsprechenden Träger gefördert wird.

Wie erhalte ich einen Termin im PPZ Kassel?

Sie können sich direkt an uns wenden oder Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft beim Jobcenter bzw. der Stadt Kassel bitten, den Kontakt zu PPZ herzustellen.

Erfährt das Jobcenter vertrauliche Details aus den Gesprächen?

Nein. Persönliche Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht. Es erfolgt lediglich eine Bestätigung über die Teilnahme und allgemeine Mitwirkung, keine inhaltliche Weitergabe persönlicher Details.

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