Psychosoziale Beratung (§16a SGB II)
Menschen, die Bürgergeld beziehen und aufgrund besonderer Lebensumstände Schwierigkeiten bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung haben, können Anspruch auf psychosoziale Beratung nach §16a SGB II haben. Das PPZ steht als Ansprechpartner zur Verfügung und begleitet Betroffene auf ihrem Weg zurück in den Alltag und das Berufsleben.
Kooperationspartner der Stadt Kassel
Das PPZ ist im Themenfeld der psychosozialen Beratung nach §16a SGB II ein Kooperationspartner der Stadt Kassel.
Für wen ist das Angebot?
Die psychosoziale Beratung richtet sich an Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger, die aufgrund besonderer Lebensumstände Unterstützung bei der Wiedereingliederung benötigen:
Psychische Belastungen
Menschen mit psychischen Störungen, die die berufliche und soziale Eingliederung erschweren.
Straffälligkeit
Menschen, die straffällig geworden sind und Unterstützung bei der Wiedereingliederung in Gesellschaft und Berufsleben benötigen.
Suchtthematik
Menschen mit einer Drogen- oder Suchtproblematik, die ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt.
So funktioniert es
Fragen zur psychosozialen Beratung?
Wir beraten Sie gerne – diskret und unverbindlich.