Leistungen · PSB

Psychosoziale Beratung (§16a SGB II)

Menschen, die Bürgergeld beziehen und aufgrund besonderer Lebensumstände Schwierigkeiten bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung haben, können Anspruch auf psychosoziale Beratung nach §16a SGB II haben. Das PPZ steht als Ansprechpartner zur Verfügung und begleitet Betroffene auf ihrem Weg zurück in den Alltag und das Berufsleben.

Kooperationspartner der Stadt Kassel

Das PPZ ist im Themenfeld der psychosozialen Beratung nach §16a SGB II ein Kooperationspartner der Stadt Kassel.

Für wen ist das Angebot?

Die psychosoziale Beratung richtet sich an Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger, die aufgrund besonderer Lebensumstände Unterstützung bei der Wiedereingliederung benötigen:

Psychische Belastungen

Menschen mit psychischen Störungen, die die berufliche und soziale Eingliederung erschweren.

Straffälligkeit

Menschen, die straffällig geworden sind und Unterstützung bei der Wiedereingliederung in Gesellschaft und Berufsleben benötigen.

Suchtthematik

Menschen mit einer Drogen- oder Suchtproblematik, die ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt.

So funktioniert es

Case Manager ansprechenSprechen Sie Ihren zuständigen Case Manager beim Jobcenter auf den Bedarf an psychosozialer Beratung an. Sie haben das Recht, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.
BewilligungDie Integrationsfachkraft des Jobcenters prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung der psychosozialen Beratung.
BeratungsbeginnNach der Bewilligung stellt das PPZ Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Verfügung, der Sie individuell berät und begleitet.
BegleitungGemeinsam arbeiten wir an Ihren persönlichen Zielen – vertraulich, professionell und in Ihrem Tempo.

Fragen zur psychosozialen Beratung?

Wir beraten Sie gerne – diskret und unverbindlich.

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